Ultraleichte Flugzeuge (UL)

Ul-Flugzeuge (Ultraleichte) dürfen in Deutschland ein Abfluggewicht von höchstens 450 Kg erreichen und höchstens zwei Personen befördern. Für Ul-Flugzeuge gelten die gleichen flugrechtlichen Bestimmungen wie für andere Sportflugzeuge. Zu unterscheiden ist zwischen zwei- und dreichsgesteuerten Flugzeugen. Zweiachsgesteuert werden die Flugdrachen. Dreichsgesteuerte Ul-Flugzeuge besitzen Quer-Hoch- und Seitenruder. Ul-Flugzeuge müssen mit einem Rettungsgerät ausgerüstet sein. Der Pilot kann dieses im Notfall auslösen.Eine Rakete zieht dann in Sekundenbruchteilen den Fallschirm aus einem Behälter.Das Fluggerät landet zusammen mit der Besatzung am Fallschirm hängend. Weltweit verdanken über 80 Menschen ihr Leben diesem Rettungssystem. Derzeit laufen bereits Versuche, um auch Sportflugzeuge mit bis zu 2000 Kg Fluggewicht mit diesen Rettungsgeräten auszurüsten.

 

Mail an Heinz Galler

Bildergalerie zum Thema Ultraleicht-Flugzeuge

Triebwerkskontrolle FK 9
Ultraleichtflugzeug einsitzig
Zweiachsgesteuertes UL-Flugzeug
Doppeldecker Ul-Flugzeug
UL-Flugzeug mit offenem Verdeck
Ultraleichtflugzeug FK 9
Flugplatz Egweil - Der Tower
Luftaufnahme - Blick aus dem Cockpit
Eurostar ein Ul-Flugzeug der neuesten Generation
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